Erklärung zur Barrierefreiheit

Die go.Rheinland GmbH ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Webseite https://www.gorheinland.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) vom 10. April 2019 vollständig vereinbar. Die weitere Umsetzung und Anpassung der Barrierefreiheit nach Maßgabe geltender EU-Rechtsnormen werden im Rahmen der redaktionellen Betreuung geleistet.

Bekannte Einschränkungen

  • Farben, Kontraste: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die du über den Schalter "Kontrast erhöhen" aktivieren kannst.
  • Zu den Kartenanwendungen werden grundsätzlich alternative Listenansichten angeboten.
     

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Wenige PDF-Dokumente entsprechen den ISO-/DIN-Standards 14289-1 (PDF/UA)
  • Startseiten-Video (Prüfschritt 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos), diese wird im Dezember 2023 noch eingearbeitet.
  • Video "Jetzt heißt es umdenken, umsteigen und einsteigen. Mach mit!" https://www.gorheinland.com/gorheinland (Prüfschritt 9.1.2.2
    Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln, Prüfschritt 9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos)

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Kontrast-Umschalter zur manuellen Erhöhung des Kontrast-Verhältnis auf jeder Webseite oben rechts

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.02.2023 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.

Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH

Prüfgegenstand
go.Rheinland
www.gorheinland.com

Untersuchte Seiten:
www.gorheinland.com*

Prüfzeitraum
02.02.2023 bis 28.02.2023
 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn du in unserem Angebot auf Barrieren stößt, du Fragen hast oder Anregungen für Verbesserungen der Barrierefreiheit hast, kontaktiere uns bitte. Wir freuen uns über dein Feedback, denn uns ist deine Zufriedenheit mit unserem Service sehr wichtig.

Gerne geben wir dir Auskunft zu von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalten.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung von diesbezüglichen Anfragen ist:

go.Rheinland GmbH
Deutzer Allee 4
50679 Köln
Telefon: 0221 / 20 80 8 - 0
Bitte benutze das Kontaktformular
 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.